VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_03_2022_10_06

216 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 10. JUNI 2022 Die Nuits blanches (verlängerte Öffnungszeiten) sind eine sehr wichtige Einnahmequelle für einen Teil dieser Akteure. Für diese Unternehmen und ihre Kunden macht es einen großen Unterschied, ob bis 3 Uhr oder bis 6 Uhr morgens geöffnet sein darf. Wie ist zurzeit die allgemeine Haltung des Schöffenrates gegenüber den Nuits blanches? Gibt es im derzeitigen Stadium der Pandemie noch Gründe, die eine skeptische Haltung gegenüber den Nuits blanches rechtfertigen könnten? Warum dürfen manche Betreiber bis 6 Uhr morgens geöffnet haben, während andere bereits um 3 Uhr schließen müssen? Welche Einrichtungen sind prinzipiell berechtigt, Nuits blanches-Genehmigungen (bis 3 Uhr bzw. bis 6 Uhr) zu erhalten? Ist der Schöffenrat bereit, allen Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen, eine Nuit blanche bis 6 Uhr morgens zu genehmigen? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Nuits blanches liegt ausschließlich beim Bürgermeister, mit Ausnahme der allgemeinen verlängerten Öffnungszeiten, (insbesondere am Nationalfeiertag und an Silvester), die vom Gemeinderat bewilligt werden. Seit dem 16. Februar 2022 wurden alle Anträge für Nuits blanches bis 3 Uhr morgens bewilligt. Seit dem 1. April 2022 haben manche Einrichtungen eine Nuit blanche-Genehmigung bis 6 Uhr morgens erhalten. Es handelt sich dabei um Nachtlokale und Diskos. Dass eine Unterscheidung gemacht wird, ist dadurch bedingt, dass die Restaurants und Cafés auch tagsüber geöffnet haben, während die Aktivitäten der Bars und Diskos erst abends beginnen. Ob eine Nuit blanche-Genehmigung bis 3 Uhr morgens erteilt wird, hängt vom Standort der jeweiligen Einrichtung ab. Bei Belästigung der Nachbarschaft kann eine Genehmigung zurückgezogen werden. Die Stadt sucht immer nach einem Gleichgewicht zwischen dem Bedarf der Menschen, sich nach zwei Jahren Pandemie zu amüsieren, und der wohlverdienten Nachtruhe der Einwohner. VI. VERKEHR Rat François BENOY (déi gréng): Was ist unter einer „adaptation d’ordre technique au règlement municipal de la circulation“ zu verstehen? Wäre es möglich, diesbezüglich nähere Informationen zu erhalten? Die Fraktion déi gréng hat wiederholt auf die Wichtigkeit des Radweges in der Avenue Marie-Thérèse hingewiesen, unter anderem, um die Viertel Hollerich und Gasperich besser an das Stadtzentrum anzubinden. In den sozialen Medien ist ein Plan zur Neugestaltung der Radinfrastrukturen in der Avenue Marie-Thérèse aufgetaucht. Dieser Plan war Gegenstand einer öffentlichen Ausschreibung. Es ist bedauerlich, dass ein Plan ausgearbeitet wurde, ohne die Mobilitätskommission einzubeziehen. Dass beide Radwege gegenüber der Fahrbahn erhöht sind, verbessert zwar die Sicherheit der Radfahrer, schafft aber gleichzeitig eine Konfliktsituation mit den Fußgängern. Zudem ist der Radweg nicht durchgehend: Im Bereich der Bushaltestelle besteht z.B. Mischverkehr. Besser wäre es, den Radweg sowohl von der Fahrbahn als auch vom Bürgersteig zu trennen. Ein Zweirichtungsradweg führt vom Hauptbahnhof durch die Avenue de la Gare über das Viadukt und den Bd. Roosevelt. Dieser Radweg sollte im Rahmen der Neugestaltung des Place de la Constitution („Gëlle Fra“) bidirektional bis zum Pont Adolphe führen und könnte, ohne dass der Radfahrer die Straßenseite wechseln muss, bidirektional bis zur Route d’Esch weitergeführt werden. So sähe für uns eine optimale, kohärente Lösung aus. Im Bereich des Friedhofs Merl wurde die Straße erneuert. Hier verläuft ein nationaler Radweg (PC1). Obwohl es sich um eine breite Straße handelt, wurde einfach ein Radweg auf die Fahrbahn gepinselt, statt von den Straßenbauarbeiten zu profitieren, um einen abgetrennten Radweg zu schaffen. Zudem wage ich zu bezweifeln, dass der dort aufgemalte Radweg den bestehenden Normen entspricht. Ich kann mich nicht erinnern, dass die entsprechenden Regelungen dem Gemeinderat zur Abstimmung unterbreitet wurden. Vor einiger Zeit haben wir eine Motion zur Verbesserung der Fahrradstraßen eingereicht. Ich würde mich freuen, wenn die zuständige beratende Kommission zeitnah mit dieser Motion befasst würde. déi gréng haben konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Unsere Fraktion wird sich wie üblich bei jenen Verkehrsregelungen enthalten, die zur Folge haben, dass Bürgersteige wegen Bauarbeiten temporär für Fußgänger gesperrt werden. In der Rue Anatole France wird das Parken für Nichtanrainer auf 3 Stunden begrenzt. Da die maximale Parkdauer für Nichtanrainer in verschiedenen Stadtteilen bei 5 Stunden liegt, hatte ich die Einführung einer einheitlichen Regelung vorgeschlagen. Wenn ich mich recht erinnere, hatte Mobilitätschöffe Goldschmidt gesagt, dies prüfen zu lassen. Gibt es diesbezüglich neue Informationen? Rat Guy FOETZ (déi Lénk): In der Rue Jean-Gaspard de Cicignon in Gasperich werden Arbeiten im Bereich einer Treppe, die zur Route d’Esch führt, durchgeführt. Die uns vorliegende Regelung untersagt Fußgängern während der Arbeiten den Zugang zur Treppe. Dabei beschränken sich die Arbeiten auf die Mauer seitlich der Treppe, und fragt man die Arbeiter vor Ort, lassen sie einen durch und man kann die Treppe trotz der Bauarbeiten benutzen. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Das Verbot, die Treppe während der Arbeiten zu benutzen, dient der Sicherheit der Fußgänger. Wer die Treppe dennoch benutzt, tut dies auf eigene Gefahr. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Im Bereich der Baustelle wurde ein Schild angebracht, mit dem offiziellen Hinweis, dass der Zugang zur Treppe erlaubt ist. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Ich werde dies prüfen lassen. Bei den „Schöffenrat on Tour“-Versammlungen haben Bürger das Thema der maximalen Parkdauer für Nichtanrainer in Wohnvierteln angesprochen. Die Meinungen gingen dabei auseinander. Die zuständige Dienststelle hat den Auftrag erhalten, die in den Versammlungen angesprochenen Standorte genauer unter die Lupe zu nehmen. Im Bahnhofsviertel beispielsweise wollen wir die maximale Parkdauer herabsetzen, um zu verhindern, dass Personen, die dort arbeiten, den ganzen Tag über Parkplätze blockieren. Rat Benoy hat sich erkundigt, was unter einer „adaptation d’ordre technique au règlement municipal de la circulation“ zu verstehen sei. Es handelt sich um Anpassungen, die vorgenommen werden, wenn der Gemeinderat eine Regelung genehmigt hat und vor Ort festgestellt wird, dass Änderungen erforderlich sind.

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