VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_06_2023_16_10

Analytischer Bericht der Gemeinderatssitzungen Compte rendu analytique des séances du conseil communal No 6/2023 Sitzung vom / Séance du 16.10.2023

No 6/2023

461 TAGESORDNUNG der Sitzung vom Montag, dem 16. Oktober 2023 IN ÖFFENTLICHER SITZUNG I. Fragen der Gemeinderäte (Seite 462) II. Verkehr (Seite 462) III. Definitive Schulorganisation 2023/2024: Zuteilung von Lehr- und Erziehungspersonal - Aufsichtspläne - Anpassungen (Seite 463) IV. Konventionen (Seite 465) V. Kostenvoranschläge: 1) Infrastrukturarbeiten in der Montée de Dommeldange (Seite 468) 2) Bau eines Abwasserkollektors zwischen der Pumpstation Pulvermühl und der Kläranlage Beggen (Seite 468) 3) Schaffung einer Fahrradverbindung Bisserwee - Kraus Eck (Seite 468) 4) Infrastrukturarbeiten in den Straßen Paul Albrecht, Paul Wilwertz und Auguste Tremont in Cents (Seite 469) 5) Infrastrukturarbeiten in den Straßen Marguerite-Séraphine Beving, Xavier de Feller, Henri Vannérus und Jean-Baptiste Gellé (berichtigter Kostenvoranschlag) (Seite 469) 6) Renovierung und Erweiterung des Parkhauses Knuedler (berichtigter Kostenvoranschlag) (Seite 470) VI. Geschäftsordnung der Kommission für interkulturelles Zusammenleben (Seite 472) VII. Gerichtsangelegenheiten (Seite 473) VIII. Von der Fraktion déi gréng eingereichte Motion zur Förderung des Schutzes des Kulturerbes in der Stadt Luxemburg – Abstimmung (Seite 473) IX. Von der Piraten-Fraktion eingereichte Motion betreffend die Schaffung des Postens „Stadtteilkoordinator/in“ – Abstimmung (Seite 476) X. Schaffung/Streichung von Posten (Seite 477) XI. Von der Fraktion déi gréng eingereichte Motion zur Anpassung der kommunalen Bauvorschriften zur Erleichterung der Energiewende und zur Bekämpfung der Klimakrise (Seite 477) IN NICHTÖFFENTLICHER SITZUNG XII. Ernennung der Mitglieder der Mietkommission XIII. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern XIV. Personalangelegenheiten

462 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 16. OKTOBER 2023 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namensaufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In öffentlicher Sitzung I. FRAGEN DER GEMEINDERÄTE 1) Frage von Rat Clement bezüglich der Umsetzung der erweiterten Kompetenzen der agents municipaux Rat Pascal CLEMENT (Piraten): Medienberichten zufolge haben bislang nur wenige Gemeinden ihre Polizeiverordnung angepasst, um den agents municipaux erweiterte Kompetenzen zu geben. Wie ist in der Stadt Luxemburg der Stand der Dinge in dieser Angelegenheit? Hat sich die Stadt eine Frist für die Umsetzung dieses Dossiers gesetzt? Für welche Verwaltungssanktionen werden die agents municipaux in der Stadt Luxemburg befugt sein? Wie viele agents municipaux werden im Laufe der Zeit über diese erweiterten Befugnisse verfügen? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Gemeinderat hat am 23. März 2023 eine Anpassung der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg genehmigt, um darin die 17 Tatbestände zu verankern, die in Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2022 über kommunale Verwaltungssanktionen und die Erweiterung der Befugnisse der agents municipaux aufgeführt sind. Die Tatbestände, die künftig von agents municipaux festgestellt werden können (Artikel 44 bis 60 der allgemeinen Polizeiverordnung), betreffen beispielsweise das Ein- oder Ausladen von Waren auf der öffentlichen Straße ohne Genehmigung oder die Nichteinhaltung der Terrassenverordnung. 83 der 102 agents municipaux der Stadt Luxemburg werden über diese neuen Befugnisse verfügen. Derzeit befinden sich die betreffenden agents municipaux in einer entsprechenden Ausbildung, die bis Ende 2023 abgeschlossen sein soll. Bisher erfüllt noch kein agent municipal die in Artikel 15-1bis der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen. Die betreffenden agents municipaux (letztendlich etwa zehn Personen) müssen eine spezielle Weiterbildung absolviert, ihr Beförderungsexamen bestanden haben und vor dem Bezirksgericht vereidigt worden sein. Die Stadt Luxemburg beabsichtigt, eine Informationskampagne mit Flyern zu starten, um die Öffentlichkeit auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen. 2) Frage von Rat Clement zur Attraktivität der Wochenmärkte Rat Pascal CLEMENT (Piraten): Märkte tragen zur Attraktivität einer Stadt bei und spielen für die Einwohner eine wichtige Rolle als Ort der Begegnung und des sozialen Austauschs. Nach dem Umzug des Marktes von der Place Hamilius - einem Ort mit viel Fußgängerverkehr aufgrund der Nähe zu den öffentlichen Verkehrsmitteln - zur Place Guillaume II scheint der Mittwochsmarkt weniger gut besucht zu sein. Auch die Wochenmärkte in Bonneweg und im Bahnhofviertel (Place de Paris) scheinen nicht genügend Kunden anzuziehen, um ein vielfältiges und interessantes Angebot zu ermöglichen. Dieser Attraktivitätsverlust der Märkte könnte dazu führen, dass sich viele Marktleute abwenden. Wie will die Stadt Luxemburg die Attraktivität der genannten Märkte steigern? Warum ist die Zahl der kleinen Hobby-Produzenten, die den Charme eines lokalen Marktes ausmachen und zu seiner Vielfalt beitragen, zurückgegangen? Sollte die Stadt nicht den Standort, die Öffnungszeiten und das Angebot der verschiedenen Wochenmärkte überdenken? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Während der „Glacismaart“ und der „Vide-grenier“ gut funktionieren, haben der „Garer Maart“ und der „Bouneweger Maart“ mehr Schwierigkeiten. Bis vor einigen Jahren wurden die Märkte im Bahnhofsviertel und in Bonneweg an denselben Tagen wie der „Stater Maart“ (im Stadtzentrum) abgehalten, d. h. mittwochs und samstags vormittags. Der Markt im Bahnhofsviertel, der bereits an Bedeutung verloren hatte, war aufgrund der Bauarbeiten für die Straßenbahn in die Rue Sainte Zithe verlegt und dort später in Absprache mit dem „Lëtzebuerger Maarteverband“ abgeschafft worden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde dieser Markt am neugestalteten Place de Paris eingerichtet, um zur Belebung des Bahnhofsviertels beizutragen. Generell herrscht jedoch ein Mangel an Händlern, und diese touren durch das ganze Land. Einige Händler sind samstags und mittwochs auf den Märkten der Stadt vertreten, andere nur samstags. Die Anzahl der Anfragen reicht nicht aus, um die gewünschte Vielfalt zu gewährleisten. Alle Händler auf dem Wochenmarkt der Hauptstadt verfügen über eine Handelsgenehmigung. Es gibt zwei oder drei Händler, die Bio-Produkte anbieten. Es gibt nur noch wenige traditionelle Familienunternehmen und die betreffenden Händler sind zum Teil in einem gewissen Alter, so dass wir hoffen, dass diese einen Nachfolger finden. Viele Händler verkaufen zumindest teilweise Produkte aus fernen Ländern, die von Grossisten geliefert werden. Was den „Staater Maart“ betrifft, so sind die Händler froh, wieder auf der Place Guillaume II zu sein. Nach Abschluss der derzeitigen Bauarbeiten wird die Stadt einen Aufruf starten, um zusätzliche Händler anzuziehen. Mehrere „kleine“ Händler, die nicht auf dem Place Hamilius vertreten waren, haben der Stadt bereits ihre Bereitschaft signalisiert, wieder am Markt auf der Place Guillaume II teilzunehmen. Zwar gab es mittwochs auf dem Place Hamilius mehr Passanten als auf dem Place Guillaume II, aber die höhere Anzahl an Passanten ging nicht mit besseren Verkaufszahlen einher. Außerdem wäre es nicht mehr möglich, den Markt auf dem Place Hamilius mittwochs abzuhalten, da die Geschäftsräume in den umliegenden Gebäuden, die damals leer standen, inzwischen belegt sind. Nach einigen letzten Anpassungen für die Mittwochsmärkte wird der Place Guillaume II der bestmögliche Platz für den Markt sein. Rat Pascal CLEMENT (Piraten): Unter Hobby-Produzenten verstehe ich Personen, die Obst und Gemüse in ihrem eigenen Garten anbauen und den Überschuss auf dem Markt verkaufen möchten, ohne über eine Handelsgenehmigung zu verfügen. Ich wurde von Personen angesprochen, die sich in dieser Situation befinden und der Meinung sind, dass die administrativen Hürden zu hoch seien. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Es handelt sich um eine bekannte Problematik, bei der die Gemeinde nicht allein zuständig ist. Die Stadt wird prüfen, was verbessert werden kann. II. VERKEHR Rat Gabriel BOISANTE (LSAP): Ich werde Frau Generalsekretärin die Liste mit den Verkehrsreglements überreichen, bei denen wir uns enthalten werden. Es handelt sich dabei um jene temporären Verkehrsreglements, wo während der Dauer der Baustellen die Fußgänger einen vorhandenen Bürgersteig nicht nutzen können. Rat Pascal CLEMENT (Piraten): Ich möchte kurz auf eine Stellungnahme von Rat Benoy zurückkommen. Es ist in der Tat nicht immer einfach für die Gemeinderatsmitglieder, sich mit den Verkehrsreglements vertraut zu machen. Ich würde es daher begrüßen – und ich bin sicher, dass auch andere Mitglieder des Gemeinderates diese Meinung teilen –, wenn den verschiedenen Reglements jeweils entweder eine Beschreibung oder ein Foto beiliegen würde. Dies würde uns die Arbeit vereinfachen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Da unsere Stadt eine überschaubare Größe hat, bin ich mir sicher, dass die neuen Mitglieder des Gemeinderates bald alle Straßen und Plätze in unserer Stadt kennen werden. Rat Pascal CLEMENT (Piraten): Eine Frage zur Verkehrsregelung mit der Nummer 63a-2023-18: Im Bereich des Chemin de la Corniche werden fünf Motorradparkplätze gestrichen und in der Rue Sigefroi 15 Motorradparkplätze. In der Rue Sigefroi werden als Kompensierung lediglich 5 Parkplätze neu ausgewiesen. Das ergibt einen negativen Saldo. Wäre es möglich, diesbezüglich nähere Informationen zu erhalten? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: In der vergangenen Gemeinderatssitzung hatte ich einen Besuch beim Service Circulation vorgeschlagen, damit jedes Gemeinderatsmitglied sich ein Bild davon machen kann, wie die Verkehrsreglements erstellt werden, und verstehen kann, warum der Gemeinderat über die verschiedenen definitiven und temporären Verkehrsreglements befinden muss. Als Gemeinde sind wir gehalten, die bestehenden Prozeduren einzuhalten. Ein Plan mit den aktuellen öffentlichen Baustellen ist auf der Internetseite der Stadt Luxemburg einsehbar. Dort kann jeder sehen, wo derzeit Bauarbeiten durchgeführt werden und wie lange diese dauern. Die kleinen, privaten Baustellen sind darauf allerdings nicht vermerkt. Viele temporäre Verkehrsregelungen stehen

463 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 16. OKTOBER 2023 im Zusammenhang mit privaten Baustellen. Es scheint mir schwer umsetzbar, für jedes Reglement einen Mitarbeiter der Stadt Luxemburg vor Ort zu schicken, um ein Foto zu machen, das den Unterlagen beigelegt werden kann. In der Rue Sigefroi werden fünf Parkplätze für Fahrräder und Motorräder ausgewiesen (in Höhe des Gebäudes Nr. 14) und verschiedene Motorradparkplätze (in Höhe des Gebäudes Nr. 3) werden gestrichen. Der Text kann in der Tat verwirrend sein. Ich werde mich erkundigen, was es damit auf sich hat. Rat Pascal CLEMENT (Piraten): Es mag sein, dass es noch einige Zeit braucht, bis ich das alle verstehe. Ich stelle jedenfalls fest, dass fünf Parkplätze ausgewiesen und insgesamt 20 Parkplätze für Fahrräder und Motorräder gestrichen werden sollen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ich schlage vor, dass wir die Abstimmung über die Verkehrsreglements erst nach Abhandlung von Punkt III der Tagesordnung vornehmen. Den Vorschlag, sich beim Service Circulation ein Bild zu machen von der Arbeit, die erledigt werden muss, kann ich nur unterstützen. Es ist manchmal schwer, den Überblick zu behalten, vor allem nach den Sommerferien, wenn nach zwei Monaten Pause des Gemeinderats sehr viele Reglements auf einmal genehmigt werden sollen. Während der Ferienzeit kann der Schöffenrat z. B. bei einem Umzug ein Parkverbot vor einem Gebäude für ein oder zwei Tage genehmigen. Diese Genehmigung muss dann vom Gemeinderat in seiner ersten Sitzung nach den Ferien offiziell genehmigt werden. Vielleicht ist es möglich, mit der neuen Regierung eine Vereinfachung der Prozedur zu erreichen. Rätin Nathalie OBERWEIS (déi Lénk): Ist im Rahmen des Projekts der Brücke, welche den Mühlenweg mit dem Pont Jean-Pierre Buchler verbindet, ein Aufzug vorgesehen? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ja, auch wenn der Aufzug bei der Einweihung der Brücke noch nicht funktioniert hat. III. DEFINITIVE SCHULORGANISATION 2023/2024 Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die provisorische Schulorganisation 2023/2024, die uns Frau Colette Mart im Juni vorgestellt hat, wurde gutgeheißen. Nun steht die definitive Schulorganisation 2023/2024, die uns heute Schöffe Paul Galles vorstellen wird, zur Abstimmung. Schöffe Paul GALLES: Zweimal im Jahr steht die Schulorganisation des kommenden Schuljahres auf der Tagesordnung des Gemeinderates: ein erstes Mal im Mai/Juni, wenn die provisorische Schulorganisation vorliegt, und ein zweites Mal im Oktober, wenn der Gemeinderat mit der definitiven Schulorganisation befasst wird. Die provisorische Schulorganisation mit den verschiedenen Berichten hat eher den Charakter eines Rückblicks auf das laufende Schuljahr. Mit der definitiven Schulorganisation liegen uns dann die definitiven Zahlen für das kommende Schuljahr vor. Zwischen diesen beiden Terminen erfolgen keine spektakulären Änderungen. Vielmehr handelt es sich um punktuelle Anpassungen, z.B. im Sinne von Klassenzusammenlegungen bei zu kleiner Schülerzahl und der entsprechenden Zuteilung von Lehrpersonal. Die Rentrée ist insgesamt gut verlaufen, größere Schwierigkeiten hat es keine gegeben. Als neuer Schulschöffe war es für mich interessant, dies alles zum ersten Mal zu erleben: die ersten Kontakte mit den Dienststellen, mit den Schulen, usw. Mit großer Freude habe ich zusammen mit Bürgermeisterin Polfer den ersten Schultag in der Schule Gasperich erlebt. Es war dies eine bewusste Entscheidung, zum einen, weil es sich um eine interessante Schule handelt, zum anderen, weil sich dort auch die „classe de transition“ befindet – ein Angebot der Stadt Luxemburg für Kinder, die in der Schule Schwierigkeiten haben. Das Angebot umfasst Unterricht und Betreuung im Schülerhort. Am gleichen Tag habe ich auch in den Schulen der Stadtteile Hollerich und Cessingen vorbeigeschaut. Diese Besuche waren mir wichtig und ich habe mir vorgenommen, so bald wie möglich auch den anderen Schulen einen Besuch abzustatten. Zurzeit sind 5.489 Schülerinnen und Schüler in der öffentlichen Schule der Stadt Luxemburg eingeschrieben, verteilt auf 379 Klassen (Schulzyklen 2 bis 4: 243 Klassen; Schulzyklus 1: 136 Klassen, davon 39 Früherziehungsklassen). Im Vergleich zum Schuljahr 2022/2023 (Ende des Schuljahres) ist die Zahl der Schüler leicht gestiegen (+113 Schüler). Die Zahl der Schulklassen ist von 373 auf 379 gestiegen. Jahr um Jahr müssen wir uns diesen Herausforderungen stellen, da im Voraus nicht abzusehen ist, wie viele Neuzugänge es geben wird, wie viele Familien mit Kindern in dieses oder jenes Viertel ziehen oder wie viele Kinder von der öffentlichen Schule auf eine Privatschule wechseln werden oder umgekehrt. Im Schulzyklus 1 sind 2.041 Kinder eingeschrieben, davon 565 Kinder in den Früherziehungsklassen. In den Schulzyklen 2 bis 4 zählen wir 3.448 Kinder. Die höchste Zahl an Schülern hat die Schule Kirchberg (508 Schüler). Mit 106 Schülern ist die Schule in Hamm die kleinste Schulgemeinschaft. Berechnet auf die 19 Schulen (mehr als 50 Schulgebäude) der Stadt Luxemburg liegt der Durchschnitt bei 288,89 Kindern pro Schule. An unseren Grundschulen zählen die Klassen im Durchschnitt 14,48 Kinder. Im Schulzyklus 1 erreichen wir einen Durchschnitt von 15,01 Kindern pro Klasse. In den Schulzyklen 2 bis 4 liegt der Durchschnitt bei 14.19 Kindern pro Klasse. Wir versuchen uns stets an einem Durchschnitt von 15 bis 16 Kindern pro Klasse zu orientieren. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit luxemburgischer Natio- nalität liegt bei 41,36%. Demnach liegt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Nationalität bei 58,64%. In unseren Schulen arbeiten 542 brevetierte Lehrerinnen und Lehrer, 106 Lehrbeauftragte und 45 „éducateurs/éducatrices diplômé(e)s“. Soweit zu den Zahlen für die definitive Schulorganisation 2023/2024. Rätin Colette MART (DP): Ich begrüße, dass der Wechsel des Ressortschöffen so harmonisch verlaufen ist, dass alles so gut weiterläuft und dass Schöffe Galles Freude an seiner neuen Aufgabe als Schulschöffe hat. Das sind gute Vorzeichen. Die von Schöffe Galles genannten Zahlen bestätigen den Trend der vergangenen Jahre. Wir stellen fest, dass die Schülerzahlen langsam steigen. 20 Jahre lang lagen unsere Schülerzahlen stets leicht unter 5.000. Die Tatsache, dass wir nun mehr als 5.400 Schüler zählen, zeigt, dass unsere Bemühungen zur Stärkung der Attraktivität unserer öffentlichen Schule – Investitionen in neue Schulgebäude, in ein außerschulisches Betreuungsangebot – Früchte getragen haben. Der Anstieg der Schülerzahlen ist selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum zu sehen. Der Anteil der nichtluxemburgischen Schüler in unserer öffentlichen Schule liegt bei 70%. Auf dem Gebiet der Hauptstadt sind auch eine Reihe von internationalen Schulen angesiedelt, die sich in den vergangenen Jahren vergrößert haben. Wir stellen fest, dass wir mithalten können, dass wir keine Schüler verlieren, und dass viele nichtluxemburgische Schüler in unsere öffentliche Schule eingeschrieben werden. Für die „classe de transition“, die in der Schule in Gasperich untergebracht ist, ist ein Ganztagsschule-Konzept angedacht. Mir liegt die Implementierung eines solchen Konzeptes sehr am Herzen, wissend, dass es viele verhaltensauffällige Kinder gibt und es ein gutes Konzept braucht, damit diese Kinder gut betreut werden. Die DP-Fraktion wird die definitive Schulorganisation 2023/2024 selbstverständlich mittragen. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Wir werden uns bei der Abstimmung über die definitive Schulorganisation enthalten, so wie wir es bereits beim Votum über die provisorische Schulorganisation getan hatten. Mit der Schulorganisation 2023/2024 werden leider keine neuen Akzente gesetzt. In keiner Schule der Stadt Luxemburg findet eine Alphabetisierung auf Französisch statt; unsere Schulen sind nicht am Pilotprojekt des Unterrichtsministeriums beteiligt. Dies ist um bedauerlicher, als ein hoher Prozentsatz der Schüler zuhause nicht Luxemburgisch spricht. Wir bedauern, dass ein Ganztagsschule-Projekt ausschließlich für die „classe de transition“ umgesetzt wird. Ein Ganztagsschulangebot würde den Bedürfnissen vieler Eltern entgegenkommen. Während des Schuljahres 2022/2023 konnten erste Erfahrungen mit der Einführung der Hausaufgabenunterstützung in den Schülerhorten gemacht werden. Es wäre wichtig, hierzu eine erste Bewertung vorzunehmen. Trägt die Hausaufgabenunterstützung wirklich zu mehr Chancengleichheit in unserer multikulturellen Schulbevölkerung bei? Es gilt zu analysieren, wie wir die Kinder, die Bedarf dafür haben, soweit wie nur möglich schulisch unterstützen können.

464 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 16. OKTOBER 2023 Rätin Mart begrüßt, dass wir auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg sowohl das Angebot einer öffentlichen Grundschule als auch das von privaten Grundschulen haben. Sicherlich entsprechen private Grundschulen den Bedürfnissen unserer internationalen Stadtbevölkerung. Die positive Schlussfolgerung, dass nun mehr Schülerinnen und Schüler unsere öffentliche Schule besuchen, kann ich jedoch nicht teilen, da wir nicht über Angaben darüber verfügen, wie viele Schüler im Grundschulalter eine private Grundschule besuchen. Es darf kein Zweiklassen-Schulsystem entstehen. Eine gewisse soziale Durchmischung in der Grundschule muss gegeben sein. Das Bildungsministerium hat eine Studie zu den öffentlichen Europaschulen durchführen lassen. Diese Studie hat gezeigt, dass die Kinder, die diese Schulen besuchen, meistens aus gutgestellten Elternhäusern kommen. Viele Kinder aus sozialschwachen Familien, für die es von Vorteil wäre, aufgrund ihrer sprachlichen Situation eine öffentliche Europaschule zu besuchen, können dieses Angebot aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen. Wir haben es demnach mit der großen Herausforderung zu tun, eine soziale Mixität zu gewährleisten, Brücken zwischen den beiden Schulformen zu bauen und auf Ebene der Schulplanung dafür Sorge zu tragen, dass wir unsere öffentliche Schule nicht aushebeln. Lehr- und Betreuungspersonal brauchen mehr Unterstützung, um besser im Sinne einer integrativen Entwicklung von Schule und Hort zusammen arbeiten zu können. Das Schulbauprojekt Dommeldingen sieht eine solche Integration vor. Dies ist selbstverständlich zu begrüßen, doch gilt es auch zu prüfen, welche Möglichkeiten es bereits gibt, um auch in bestehenden Schulen dieses integrative Miteinander zu fördern. Es braucht den politischen Willen für eine noch engere Zusammenarbeit. Anlässlich der Debatten zur provisorischen Schulorganisation 2023/2024 hatten wir begrüßt, dass dem Antrag der Stadt Luxemburg, ihr zusätzliche Lehrposten zu bewilligen, vom Ministerium Rechnung getragen wurde. Nun, da die definitive Schulorganisation vorliegt, muss ich jedoch feststellen, dass die Stadt Luxemburg immer weniger brevetiertes Lehrpersonal und zusehends mehr Berufsanfänger beschäftigt. Wir meinen, dass man das „Règlement interne de permutation du personnel enseignant“, das sakrosankt zu sein scheint, kritisch hinterfragen sollte. Wie ist es möglich, dass Berufsanfänger vor allem den Klassen des Schulzyklus 4 und des Schulzyklus 2 vorstehen (16 „enseignants stagiaires“ im Schulzyklus 4 und 8 „enseignants stagiaires“ im Schulzyklus 2)? Es fällt mir auch auf, dass es in verschiedenen Schulen ein großes TurnOver beim Lehrpersonal gibt, so z.B. in der Schule Gare und in der Schule Kirchberg, wobei dies im Stadtteil Kirchberg durchaus darauf zurückzuführen sein mag, dass es sich um eine große Schule handelt und zusätzliche Klassen geschaffen wurden. Chancengleichheit gewährleisten, heißt, allen Kindern gleichwertig gute Schulinfrastrukturen zu bieten, einschließlich der Schulhöfe. Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, dass die Schulgebäude in Gasperich nicht mehr zeitgemäß sind. Nun, da Schöffe Galles vor Ort war und einen Vergleich mit dem neuen Gebäude und dem Schulhof des Schulzyklus 1 in Hollerich anstellen konnte, wird dies vielleicht zu neuen Ideen für andere Schulinfrastrukturen führen. Sowohl in unseren Schulen als auch in unseren Schülerhorten leisten die Lehrkräfte und das Erziehungspersonal eine engagierte Arbeit. Sie können unterstützt werden, indem die verschiedenen Dienststellen besser zusammenarbeiten. Die Eltern müssen eingebunden werden. Erstes Ziel muss sein, dass die Kinder, die in der Hauptstadt aufwachsen und unsere öffentliche Grundschule besuchen, gerne zur Schule gehen und sich dort wohlfühlen. déi gréng werden sich beim Votum enthalten. Nichtdestotrotz wünschen wir der ganzen Schulgemeinschaft und allen in diesem Bereich tätigen Akteuren ein erfolgreiches Schuljahr. Ich bin optimistisch und hoffe, dass für die Schulorganisation 2024/2025 manche Themen verstärkt in den Vordergrund rücken, was uns dann erlauben würde, wieder eine Schulorganisation mitzutragen. Rätin Nathalie OBERWEIS (déi Lénk): Ich habe den Ausführungen von Rätin Brömmel mit großem Interesse zugehört und kann viele ihrer Aussagen teilen. Als neues Mitglied des Gemeinderates ist es das erste Mal, dass ich mich mit dem Dokument der definitiven Schulorganisation befasse. Den Unterlagen liegt eine Auflistung der Klassen bei. Bei verschiedenen Klassen ist angegeben, dass noch ein Lehrposten zu besetzen bleibt. Konnte Ersatzpersonal für die noch vakanten Posten gefunden werden? Wäre es möglich, Informationen zu den Wartelisten in den Schülerhorten (Foyers scolaires) zu erhalten? Vergangenes Jahr wurde die Wassertemperatur in den Schwimmbädern der Stadt Luxemburg aufgrund der Energiekrise von 31 Grad auf 29 Grad gesenkt. Die Kinder empfinden eine Wassertemperatur von 29 Grad als kalt. Beträgt die Wassertemperatur immer noch 29 Grad? In welchen Stadtteilen der funktioniert der Pedibus derzeit? Ich habe gelesen, dass dieses Angebot auch für das Viertel Belair angedacht ist. Ist es auch für das Bahnhofsviertel und für Bonneweg vorgesehen? Rat Claude RADOUX (DP): Meinem Verständnis zufolge sind wir heute nicht hier, um erneut eine allgemeine Debatte über die Schulpolitik zu führen. Im Rahmen der Debatten zur provisorischen Schulorganisation werden uns die provisorischen Zahlen vorgelegt. Mit der definitiven Schulorganisation verfügen wir über genaue Zahlen und über die Namen des Schulpersonals - worüber wir heute abstimmen werden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Als wir über die provisorische Schulorganisation abgestimmt haben, waren verschiedene Personen noch nicht Mitglied des Gemeinderates. In einem offenen, demokratischen System ist es normal, dass neue Mitglieder sich Fragen stellen und diese auch vorbringen. Schöffe Paul GALLES: Protokollarisch verhält es sich in der Tat so, dass der Gemeinderat heute aufgerufen ist, über die definitive Schulorganisation 2023/2024 abzustimmen. Die Schulorganisation ist Teil des großen Umfelds „Schule“ - ein bewegtes Umfeld, in dem viele Akteure tätig sind. Ich werde versuchen, auf die verschiedenen Fragen zu antworten. Informationen, die mir momentan nicht vorliegen, werde ich nachreichen. Mein Besuch in der „classe de transition“ war sehr interessant. Die zum Thema „classe de transition“ eingesetzten Arbeitsgruppen haben sich ausgetauscht. Ich beabsichtige, dies aufzugreifen und uns erneut mit dem Gesamtkonzept zu befassen. Die Frage, ob es möglich ist, in Richtung Ganztagsschule zu gehen, steht im Raum. Es ist dies eine Frage, die mich brennend interessiert. Ich habe den Bildungsminister auf das Projekt „Alphabetisierung in französischer Sprache“ angesprochen und mir wurde erklärt, die vier betreffenden Schulen seien aufgrund von festgelegten Auswahlkriterien zurückbehalten worden. Es wurde keine Schule der Stadt Luxemburg dafür ausgewählt, da keine unserer Schulen diesen Kriterien entsprach. Ich habe dem Minister mitgeteilt, dass die Stadt stark an einer Bewertung des Projektes interessiert ist, da ich meine, dass eine Alphabetisierung in französischer Sprache für die eine oder andere Grundschule der Stadt Luxemburg durchaus interessant sein könnte. In der Schöffenratserklärung haben wir Interesse an einem Ganztagsschulprojekt angemeldet, d.h. dass wir auch hier am Ball bleiben werden. Ich schlage vor, dass wir uns in einer Sitzung der Kinder- und Jugendkommission mit dem Thema Hausaufgabenunterstützung und deren Bewertung in den Schülerhorten befassen. Das Verhältnis zwischen öffentlicher Schule und Privatschulen ist immer schwierig. Die Stadt Luxemburg hat Interesse daran, dass unsere öffentliche Grundschule so gut wie möglich funktioniert und so attraktiv wie möglich ist. Die Stadt Luxemburg weiß auch um ihre Grenzen: Wir können nicht von heute auf morgen neue Schulgebäude in den Stadtteilen errichten oder bestehende Gebäude kurzfristig ausbauen. Mir ist an einem Austausch mit den privaten Schulen gelegen, um zu erfahren, welche Kinder private Schulen besuchen, denn unser Ziel besteht darin, allen schulpflichtigen Grundschulkindern aus der Hauptstadt mit einem guten Angebot dienen zu können. Die öffentliche Schule der Stadt Luxemburg soll so attraktiv wie möglich sein. Die Zusammenarbeit von Schule und Schülerhort bleibt weiterhin ein wichtiges Thema. Es ist angedacht, dass die PEPs überdacht und vertieft werden sollen. Wir haben gute Erfahrungen in der Schule Dommeldingen gesammelt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Schülerhort funktioniert hier sehr gut. Die Schule Dommeldingen nimmt demnach eine Vorbildfunktion ein. Rätin Brömmel hat die Berufseinsteiger in den Schulzyklen 2 und 4 angesprochen. Die Berufseinsteiger werden als „enseignant breveté“ geführt. Diese jungen Menschen engagieren sich mit großem Interesse und viel Elan in unseren Schulen. Als Berufseinsteiger einer Klasse des Schulzyklus 2 oder 4 vorzugestehen, stellt gewiss eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die betreffenden Personen eng von einem Tutor begleitet werden. Bei den Berufseinsteigern handelt

465 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 16. OKTOBER 2023 es sich um junge Menschen, die ihr Lehrer-Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Sie sind vom Fach und werden ihre neue Aufgabe gut meistern. Die von Rätin Brömmel angesprochene Situation ergibt sich aus dem in der Stadt Luxemburg angewandten Permutationssystem. In der Schulkommission waren wir übereingekommen, Arbeitsgruppen zu bilden, mit dem Auftrag, unsere Schulgebäude ganz allgemein unter die Lupe zu nehmen, u.a. mit dem Schwerpunkt „Schulhöfe“. Zur Frage nach der Wassertemperatur in unseren Schulschwimmbädern wird Schöffin Beissel mit Informationen dienen können. Im Schöffenrat waren wir uns einig, dass die Kinder sich in unseren Schulschwimmbädern wohlfühlen sollen. Das Modell des Pedibus hat sich bewährt, und wir wollen es in allen Stadtteilen einführen. Geplant ist das Angebot derzeit in den Stadtteilen Beggen, Cessingen, Gare/Schule Rue Welter, Hollerich, Rollingergrund, Limpertsberg und Belair/Schule Rue Kayser. Ob ein Pedibus in einem bestimmten Viertel angeboten werden kann, hängt davon ab, ob genügend Personen sich melden, um die Kinder auf ihrem Schulweg zu begleiten. Diesen Personen wird ein entsprechender Fortbildungskurs angeboten. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Pedibus funktioniert bereits in den Stadtteilen Cents, Belair und Bonneweg. Innerhalb eines Viertels kann es verschiedene Pedibus-Linien handeln. Stellen wir fest, dass auf einer Linie fast keine Kinder mehr dabei sind, werden Anpassungen vorgenommen. Um eine Linie aufrechterhalten bzw. einführen zu können, braucht es Personen, die sich bereit erklären, die Kinder auf ihrem Schulweg zu begleiten. Schöffin Simone BEISSEL: Nach eingehender Analyse hat der Schöffenrat beschlossen, die Wassertemperatur in unseren Schulschwimmbädern wieder auf 31 Grad zu erhöhen. Es ist wichtig, dass sich die Kinder wohl fühlen. Eines meiner Ziele ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler schwimmen können, wenn sie von der sechsten Grundschulklasse in den Sekundarunterricht wechseln. Derzeit ist dies nicht der Fall, was zum Teil auch darauf zurückzuführen ist, dass viele nicht-luxemburgische Kinder unsere Schule besuchen. Schwimmen zu lernen ist wichtig, weshalb wir alles tun, damit die Kinder mit großer Freude ins Schulschwimmbad gehen. Die definitive Schulorganisation 2023/2024 wird bei Enthaltung der Vertreter von déi gréng und von Rat Clement (Piraten) gutgeheißen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Bevor wir zu Punkt IV auf der Tagesordnung übergehen, noch einmal kurz zurück zu Punkt II (Verkehr) mit zusätzlichen Erklärungen von Schöffe Goldschmidt zur Frage von Rat Clement bezüglich des Verkehrsreglements mit der Nummer 63a/2023/18. (II. VERKEHR) Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Das Reglement Nr. 63a/2023/18 trägt den Titel „Instauration de nouveaux emplacements de parking réservés aux cycles et cyclomoteurs aux abords de l’immeuble sis 14, rue de Sigefroi avec adaptation d’une erreur technique“. Um eine Haltestelle für Touristenbusse zu schaffen, mussten die fünf vorhandenen Parkplätze für Fahrräder und Motorräder verlegt werden. Der Schöffenrat genehmigte den Vorschlag der zuständigen Dienststelle, die fünf Parkplätze am betreffenden Standort zu streichen und sie an anderer Stelle neu zu schaffen. Die im Reglement erwähnten 15 Parkplätze für Fahrräder und Motorräder gab es vor den Neugestaltungsarbeiten in der Altstadt auf Höhe des Gebäudes Nr. 3, Rue Sigefroi. Sie wurden mittlerweile entfernt, waren aber noch im Verkehrsreglement vermerkt. Dieser technische Fehler wird hiermit behoben. Die temporären Verkehrsreglements, die eine Sperrung von Bürgersteigen während Bauarbeiten umfassen, werden bei Enthaltung der LSAP-Vertreter gutgeheißen. Die übrigen temporären und definitiven Verkehrsregelungen werden einstimmig gutgeheißen. IV. KONVENTIONEN 1. Die Stadt erwirbt von Privatpersonen vier Grundstücke (85,10 Ar) im Ort genannt „Auf dem hintersten Kiesgen“ und „Auf dem Kiesgen“ in Merl. Im Gegenzug tritt die Stadt Luxemburg zwei Grundstücke (85,10 Ar) im Ort genannt „Bei oberst Bruechen“ in Merl ab. Der Wert der abgetretenen Immobilien wird auf jeweils 723.350 Euro geschätzt, so dass ein Tausch vereinbart wurde. Zweck: Verlegung einer unterirdischen Sammelleitung. 2. Die Stadt Luxemburg erwirbt unentgeltlich von einer Privatperson ein Grundstück von 2 Zentiar in der Rue Nicolas Liez. Zweck: Regularisierung der Grundstückssituation (Straße / Bürgersteig). Die beiden Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 3. Konvention zwischen dem Luxemburger Staat und der Stadt Luxemburg über die Umsetzung des Wohnungsbaupaktes 2.0. Die Stadt Luxemburg verpflichtet sich, das „Programme d’action local logement“ (PAL) mit der technischen und administrativen Unterstützung des „Conseiller logement“ umzusetzen. Das Engagement besteht in – der Benennung einer Kontaktperson für administrative Belange in der Stadtverwaltung, bei der es sich um den internen „Conseiller logement“ handeln kann; – der Verwaltung der Umsetzung mithilfe der Software „Siginova“, die vom Staat zur Verfügung gestellt wird; – der Erstellung einer jährlichen Bilanz in digitaler Form, die den Stand der Umsetzung des PAL bis spätestens zum 31. März des Folgejahres darstellt. Die finanzielle Beteiligung des Staates stellt sich wie folgt dar: • Übernahme der Honorare des „Conseiller logement“ für einen maximalen jährlichen Gesamtbetrag von 380 Stunden, wobei der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag von 42.000 € nicht überschritten werden darf. Dieser Betrag wird in ein Basiskontingent von 260 Stunden und ein zusätzliches Stundenkontingent von 120 Stunden für die Durchführung von Projekten unterteilt. Im Falle der Stadt, die über einen internen Wohnberater verfügt, verpflichtet sich der Staat zur Zahlung eines Pauschalbetrags, der 260 Stunden pro Jahr und 30 Stunden pro Jahr pro Projekt entspricht. Dieser Betrag wird ausgezahlt, nachdem die Stadt die Jahresbilanz erstellt hat, in welcher der Stand der Umsetzung des PAL dargelegt wird; • finanzielle Beteiligung an Projekten, die im Rahmen des PAL durchgeführt werden: – bis zu einem Betrag, der 50% der gesamten finanziellen Zuwendung der Stadt für die Kosten von Projekten der Kategorie 1 „Erwerb von Immobilien und Projekte für öffentliche und kollektive Einrichtungen“ gemäß Artikel 8 des Gesetzes entspricht; – bis zu einem Betrag in Höhe von 50% der gesamten finanziellen Zuwendung der Stadt für die Kosten von Projekten der Kategorie 2 „Lebensumfeld und Stadterneuerung“ gemäß Artikel 8 des Gesetzes; – bis zu einem Betrag in Höhe von 25% der gesamten finanziellen Zuwendung der Stadt für die Kosten von Projekten der Kategorie 3 „Humanressourcen, Kommunikation und soziale Dynamik“ gemäß Artikel 8 des Gesetzes. Die Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und läuft am 31. Dezember 2032 aus, sofern sie nicht von einer der beiden Vertragsparteien vorzeitig gekündigt wird.

466 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 16. OKTOBER 2023 Rat Claude RADOUX (DP): Bei der ersten Abstimmung in der vorangehenden Mandatsperiode hatte sich der Gemeinderat für eine Teilnahme am Wohnungsbaupakt 2.0 ausgesprochen. Die in diesem Zusammenhang von unseren Dienststellen ausgearbeiteten Programme, welche die Grundlage der Konvention darstellen, wurden gutgeheißen. Das zuständige Ministerium hat ein positives Gutachten erteilt. Heute ist der Gemeinderat aufgerufen, der Umsetzung definitiv zuzustimmen, mit dem Ziel, den Wohnungsbau in der Stadt Luxemburg - mit der Stadt Luxemburg als Bauherr - voranzutreiben. Wiederholt wurde angemerkt, dass die Formalismen und Mechanismen des Wohnungsbaupaktes nicht unbedingt an die Stadt Luxemburg angepasst seien, zum Beispiel in Bezug auf die eingesetzten Beträge. Was die Stadt Luxemburg leisten will, wird weit über das hinausgehen, was im Wohnungsbaupakt vorgesehen ist. Ich freue mich auf die Umsetzung des PAL der Stadt Luxemburg. Und selbstverständlich sind alle finanziellen Zuschüsse willkommen. Rat François BENOY (déi gréng): Mit dem Wohnungsbaupakt 2.0, insbesondere seinem Artikel 29bis, verfügen die Gemeinden über ein sehr wichtiges Instrument, um öffentlichen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Meine Sicht der Dinge ist, dass wir eine sachliche Diskussion führen können und mittlerweile der ganze Gemeinderat die Meinung teilt, dass es sich um ein wichtiges Instrument handelt. Der Mangel an Wohnungen beschäftigt uns alle. Der Wohnungsbaupakt 2.0 mit seinem Artikel 29bis wird dazu beitragen, dass in den kommenden Jahren sehr viele Wohnungen in öffentlicher Hand geschaffen werden können. Dabei ist es wichtig, dass die Stadt Luxemburg gut aufgestellt ist. déi gréng hegen nach wie vor etwas Zweifel daran, ob die Stadt Luxemburg sich tatsächlich alle Mittel an die Hand gibt, um dies zu erreichen. In unserem Wahlprogramm haben wir auf die Notwendigkeit einer Bauoffensive und auf die Schaffung einer Taskforce hingewiesen. In der Schöffenratserklärung ist die Rede von einem Planungsteam, das der Schöffenrat einsetzen will, eine Maßnahme, die wir unterstützen. Welches ist der aktuelle Stand der Bemühungen, um die Stadt Luxemburg so aufzustellen, dass die im Rahmen von Artikel 29bis geschaffenen Wohnungen in den Wohnungsbestand der Stadt Luxemburg gelangen und von der Stadt verwaltet werden? Die Konvention sieht eine finanzielle Beteiligung des Staates an den Honoraren des Wohnberaters sowie andere finanzielle Zuschüsse vor. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es sich dabei lediglich um einen Teil jener staatlichen Zuschüsse handelt, die in Anspruch genommen werden können (neben den „aides à la pierre“ z.B.). Im Vergleich zum Wohnungsbaupakt 1.0, der vor allem Infrastrukturarbeiten bezuschusste, ist mit dem Wohnungsbaupakt 2.0 auch gewährleistet, dass Wohnungen entstehen, die längerfristig in öffentlicher Hand bleiben werden. Wir meinen, dass die Stadt sich noch besser aufstellen muss - einerseits, um öffentlichen Wohnraum zu schaffen und einen eigenen Wohnungspark zu verwalten, und andererseits, um weitere Baulücken zu mobilisieren. Das von der Stadt Luxemburg ausgearbeitete PAL stellt wohl eine gute Bestandsaufnahme dar, zeigt aber nicht alle erforderlichen Pisten auf, um notwendige Antworten auf die Wohnungsbaukrise zu geben. Fakt ist auch, dass es lange gedauert hat, bis die vorliegende Konvention zustande gekommen ist. Wäre die Konvention bereits im Jahr 2022 unterschrieben worden, wären uns nicht schätzungsweise 5 Millionen Euro verlorengegangen. Selbstverständlich begrüßen wir, dass die Konvention heute zur Abstimmung vorliegt. Allerdings sind wir der Ansicht, dass sich die Stadt Luxemburg mehr Mittel an die Hand hätte geben können. Dieser Meinung ist auch das Wohnungsbauministerium, das von einem „Mangel an Präzisionen bei den Zielsetzungen“ spricht. déi gréng werden die vorliegende Konvention nicht mittragen. Das von der Stadt Luxemburg erarbeitete Programm wird den Ambitionen, die wir eigentlich an den Tag legen müssten, nicht gerecht. In den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen wird auf ein formelles Gutachten hingewiesen, das sich auf das PAL bezieht. Dieses Gutachten des Wohnungsbauministeriums liegt den Unterlagen jedoch nicht bei. Rat Gabriel BOISANTE (LSAP): Wir alle wissen um die Wohnungsbaukrise. In allen Wahlprogrammen stand sie im Vordergrund und auch in der Schöffenratserklärung ist dies der Fall. Beim Votum der letzten Konvention hatten wir uns enthalten, da wir die nötigen Ambitionen vermissten. In seiner Schlussfolgerung hält das Wohnungsbauministerium in Bezug auf das PAL fest, ich zitiere: „qui rend le PAL difficilement compréhensible“. Selbstverständlich begrüßen wir alle Initiativen zur Schaffung von erschwinglichem Wohnraum, zur Schaffung eines größeren Wohnraumangebots auf dem Gebiet der Hauptstadt, doch reichen uns die Mittel, die sich die Stadt Luxemburg an die Hand gibt, nicht aus, weshalb wir uns auch dieses Mal beim Votum enthalten werden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: In der Sitzung vom 31. März 2023 hat der Gemeinderat das von der Stadt Luxemburg ausgearbeitete PAL gutgeheißen. Ich kenne keine andere Gemeinde, die ein so detailliertes Programm ausgearbeitet hat, wie die Stadt Luxemburg. Die Stadt hat auf einen externen „Conseiller logement“ verzichtet und hat intern auf eine fachkundige Mitarbeiterin zurückgegriffen. Ich werde nicht mehr auf die Diskussionen eingehen, die wir bereits im Gemeinderat geführt haben. Die Anforderungen an die verpflichtende Ausarbeitung eines PAL waren hoch. Unsere interne Beraterin hat dabei hervorragende Arbeit geleistet. Der Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg gibt Antworten auf die Frage, welche Maßnahmen die Stadt zu ergreifen gedenkt. Wir alle wissen um das Problem des Wohnraummangels. Parallel dazu haben wir es mittlerweile auch mit einer Krise im Bausektor zu tun, eine Krise, die sich in den letzten Monaten aufgrund der steigenden Zinsen zugespitzt hat. Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins angehoben, was viele Privatpersonen und auch die Betriebe in schwierige Situationen bringt. Es herrscht Einigkeit darüber, dass wir mehr Mietwohnungen brauchen und alles tun müssen, um diese zu bauen. Fakt ist, dass die öffentliche Hand, sehr viel mehr noch als der Privatmarkt, langwierige Prozeduren durchlaufen muss. Der Privatmarkt befindet sich momentan in einer tiefen Krise. Dies betrifft nicht nur die Bauträger, sondern auch alle Betriebe, die im Baugewerbe tätig sind (Fliesenleger, Elektriker, Dachdecker, usw.). 52.000 Handwerker sind von dieser Krise im Bausektor betroffen. Wir können es uns nicht leisten, dass dieser Sektor noch tiefer in die Krise rutscht. Am vergangenen Donnerstag hat die Stadt Luxemburg angekündigt, Bauprojekte, die ins Stocken geraten sind, aufzukaufen. Ziel ist es, den Immobilienbestand der Stadt Luxemburg zu vergrößern und die Baubranche in der aktuellen Krise zu unterstützen. Ein entsprechender Aufruf wurde lanciert und ist an Bauträger gerichtet, die beabsichtigen, ein Immobilienprojekt für Wohnungen im zukünftigen Fertigstellungszustand zu verkaufen. Die Stadt Luxemburg ist gewillt, sehr hohe finanzielle Mittel zu investieren. Im Gegensatz zum Staat haben wir jedoch einen Maximalpreis festgelegt, dies sowohl für die Baukosten als auch für den Grundstückspreis. Es ist dies eine sehr transparente Vorgehensweise. Ich hoffe, dass viele Bewerbungen eingehen werden und wir über diesen Weg in den Besitz von zahlreichen Wohnungen, die wir als Mietwohnungen anbieten werden, gelangen. Dieses Projekt war noch nicht im PAL eingeschrieben. Wir beweisen demnach Flexibilität und zeigen, dass wir gewillt sind, schnell und transparent auf sich stellende Probleme zu reagieren. Wir werden dem Gemeinderat weitere Wohnungsbauprojekte, bei denen die Stadt Bauträger sein wird, vorstellen. Schöffe Maurice BAUER: Die Stadt Luxemburg hat ein Programm ausgearbeitet, das sich sehen lassen kann. Im Rahmen der großen, noch umzusetzenden Teilbebauungspläne können weitere 27.000 Wohnungen geschaffen werden. Die Stadt Luxemburg hat 170 Millio- nen Euro in den Erwerb von Baugrundstücken investiert. Sie hat ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht und über diesen Weg Immobilien in Wert von 34 Millionen Euro erworben. Die Stadt Luxemburg ist auf den verschiedenen Wohnungsmärkten aktiv und investiert in unterschiedliche Wohnungsformen. Mit der nachfolgenden Konvention (Nr. 4) stellt die Stadt Luxemburg ein Gebäude mit Zimmern für Frauen in prekären Situationen zur Verfügung. Im Rahmen der im März geführten Diskussion hatte sich Rat Benoy nach dem Stand der Entwicklung des Projektes „Habitat participatif“ erkundigt. Auch in diesem Bereich wurden weitere Projekte angekündigt. Das Programm der Stadt Luxemburg kann sich sehen lassen. Das Wohnungsbauministerium hat unseren PAL gutgeheißen und steht ihm sehr positiv gegenüber. Bürgermeisterin Polfer hat bereits unterstrichen, mit welchem Engagement unsere „Conseillère logement“ an die Aufgabe herangegangen ist. Die Erstellung des PAL hat viel Zeit in Anspruch genommen. Das PAL der Stadt Luxemburg hat Vorbildcharakter. Die Stadt ist gut aufgestellt, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Menschen und Betrieben in der aktuellen Krise zu helfen. Rat François BENOY (déi gréng): Ich hatte darum gebeten, dass die informelle Stellungnahme des Ministeriums den Unterlagen beigefügt wird, die dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.

467 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 16. OKTOBER 2023 Bürgermeisterin Lydie POLFER: Von einem informellen Gutachten habe ich keine Kenntnis. Unsere juristische Beurteilung war eine andere war als die des Ministeriums und ich meine sagen zu können, dass wir mit unserer Beurteilung richtiglagen. Die Lesart des Ministeriums war, dass der PAL der Zustimmung des Ministeriums bedürfe. Wir haben dies genauestens geprüft. Es gibt kein Gesetz, in dem festgehalten wäre, dass das Wohnungsbauministerium das PAL gutheißen muss. In dieser Angelegenheit gab es einen Briefwechsel zwischen dem Ministerium und der Stadt Luxemburg. Bezieht sich die Bemerkung von Rat Benoy auf diesen Briefwechsel? Der Schöffenrat hat nichts zu verbergen. Rat François BENOY (déi gréng): Hier der genaue Wortlaut: « D’une manière générale la commission maintient les remarques formulées lors de l’avis informel ». Bürgermeisterin Lydie POLFER: Sie können diesbezüglich gerne Kontakt mit unserer „conseillère logement“ aufnehmen. Rat François BENOY (déi gréng): Es wäre interessant, einen Einblick in dieses informelle Gutachten zu erhalten. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Es könnte sein, dass ein solches Gutachten informell unter Beamten erstellt wurde, dies vor dem Hintergrund der erwähnten Meinungsunterschiede. Die Konvention wird bei Enthaltung der Vertreter von déi gréng und LSAP, und mit der Gegenstimme von Rätin Oberweis (déi Lénk) gutgeheißen. 4. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und der Vereinigung „Femmes en détresse“ über die Zurverfügungstellung des Gebäudes Nr. 112, Avenue Gaston Diederich, zur Unterbringung von Frauen in prekärer Situation. Das Haus verfügt im Erdgeschoss über eine Küche, ein Esszimmer und ein Wohnzimmer zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie über ein Büro und eine Toilette. Es gibt 7 Zimmer, davon 3 im ersten Stockwerk und 4 im zweiten Stockwerk. Jede Etage verfügt über ein gemeinsames Badezimmer. Die monatliche Miete liegt bei 390 € (240 € Miete und 150 € Nebenkosten) pro tatsächlich genutztem Zimmer. Für die Erstausstattung (Betten, Matratzen, Stühle, Tische, usw.) stellt die Stadt ein einmaliges Budget von 35.000 € zur Verfügung. Die Ausstattung bleibt Eigentum der Stadt. Die Konvention tritt am 1. November 2023 für die Dauer eines Jahres in Kraft und kann nach einer gemeinsamen Bewertung stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert werden. Rätin Colette MART (DP): Die Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und „Femmes en détresse“ ist zu begrüßen. In meinen Ausführungen zum Chancengleichheitsaktionsplan hatte ich bereits unterstrichen, dass wir mitten in der Arena angekommen sind, d.h. dort, wo es um die Probleme der Frauen in unserer Gesellschaft geht. Durch die abzuschließende Konvention wollen wir Frauen helfen, die sich in einer prekären Situation befinden. Menschen, die sich in einer prekären Situation befinden, gibt es in der Stadt Luxemburg viele. Ich möchte die vorliegende Konvention mit dem rezenten Bericht des LISER über die Einkommensunterschiede in Verbindung setzen. Aus diesem Bericht, der uns in der Sozialkommission vorgestellt wurde, geht hervor, dass 3.177 Einwohner der Hauptstadt mit weniger als 1.400 € brutto pro Monat auskommen müssen und die Mehrheit der Einwohner ein Bruttogehalt von weniger als 3.700 € pro Monat bezieht. Es tun sich Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen auf, wobei sich dieser Unterschied besonders dann bemerkbar macht, wenn die Kinder klein sind und die Frauen nur einer Teilzeitarbeit nachgehen. Die Zahlen sind erschreckend, dies auch vor dem Hintergrund, dass wir alle um die hohen Lebenshaltungskosten und die hohen Preise für Apartments und Häuser auf dem privaten Wohnungsmarkt wissen. Die Armutssituation in unserem Land stellt die neue Regierung vor eine große Herausforderung. Als Gemeinde müssen wir uns den Bemühungen des Staates anschließen, was wir denn auch mit Projekten wie diesem tun. Alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern bleiben weiterhin eine gefährdete Gruppe und sind von Armut bedroht. Es gibt andere gefährdete Gruppen, wie z.B. junge Menschen, die nicht von zuhause unterstützt werden oder Menschen mit Drogenproblemen, die versuchen, einen Weg zurück in das normale Leben zu finden. Auch hier führt der Weg zurück in die Normalität über ein möbliertes Zimmer oder eine billige Mietwohnung. Abschließend möchte ich Schöffe Bauer und auch Schöffin Cahen mit auf den Weg geben, dass immer mehr Frauen auf der Straße betteln. Es ist dies eine besorgniserregende Entwicklung, zumal wir wissen, dass diese Frauen oft auch sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Ich werde die vorliegende Konvention selbstverständlich mittragen und begrüße weitere Initiativen, die in diese Richtung gehen. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Den Ausführungen von Rätin Mart kann ich mich in vielen Punkten anschließen. Es ist zu begrüßen, dass wir der Vereinigung „Femmes en détresse“ 7 Zimmer in einem zentral gelegenen Gebäude zur Verfügung stellen, wo Frauen, die sich in einer prekären Situation befinden, zu einem niedrigen Mietpreis in einer Wohngemeinschaft wohnen können. Ziel ist es, dass sie innerhalb von drei Jahren auf eigenen finanziellen Füßen stehen und nicht mehr auf eine solche Wohnung angewiesen sind. Die Vereinigung „Femmes en détresse“ kennt die Probleme von Frauen, die sich in einer prekären Situation befinden, die vielleicht Gewalt erfahren mussten oder die mit anderen Problemen zu kämpfen haben. Es ist wichtig, dass diese Frauen eine Bleibe finden. Es handelt sich demnach um ein soziales und präventives Angebot, um eine Maßnahme zur Vorbeugung von Obdachlosigkeit und gegebenenfalls auch sexueller Gewalt. Die Miete beträgt 390 € pro Monat (inklusive Nebenkosten). Das Projekt sieht einen Aufenthalt der Frauen von maximal drei Jahren in der Struktur vor. déi gréng werden die vorliegende Konvention unterstützen. Wir würden es begrüßen, wenn der Schöffenrat der Vereinigung zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen würde, um die Frauen sozial begleiten zu können. Da die Vereinigung über ein Büro im Gebäude verfügen wird, lässt sich davon ausgehen, dass eine Begleitung der Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit angedacht ist. Rat Gabriel BOISANTE (LSAP): Unsere Fraktion wird die vorliegende Konvention selbstverständlich unterstützen. Wir haben die moralische und soziale Pflicht, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich in einer schwierigen Situation befinden, zu unterstützen. Die Tatsache, dass es Frauen gibt, die sich in einer prekären Situation befinden, ist traurig und eigentlich würden wir uns wünschen, dass solche Konventionen nicht notwendig wären. In der beratenden Kommission wurde die Frage aufgeworfen, ob auch Frauen mit Kindern in der Struktur untergebracht werden können. Uns wurde geantwortet, dass dies nicht möglich sei. Wäre es nicht vorstellbar, der Vereinigung zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen auch Frauen mit Kindern eine Bleibe finden könnten? Besteht die Möglichkeit, den Frauen, die in dieser Struktur eine Unterkunft finden können, die Miete vorzustrecken? Denn auch 390 € pro Monat können eine Barriere darstellen. Schöffe Maurice BAUER: Eingangs möchte ich allen Rednerinnen und Rednern für ihren positiven Beitrag zu diesem Projekt danken, das die Stadt Luxemburg zusammen mit der Vereinigung „Femmes en détresse“ initiiert, um einmal mehr Menschen in Not zu helfen. Vereinigungen, die sich um Frauen in einer Krisensituation kümmern, haben es oft mit Situationen zu tun, wo Frauen Hilfe brauchen, um aus einer Situation der häuslichen Gewalt rauszukommen. Gelingt es den Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen, finden sie sich häufig in der Situation wieder, dass sie auf dem Arbeitsmarkt keine Arbeit und auf dem freien Wohnungsmarkt keine bezahlbare Wohnung finden. Mit der vorliegenden Konvention werden der Vereinigung „Femmes en détresse“ Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, wo die betroffenen Frauen zu einem niedrigen Mietpreis unterkommen und sich von dem Erlebten erholen können. Rat Boisante hat die Frage über die Möglichkeit, auch Mütter mit Kindern in dieser Struktur aufnehmen zu können, aufgeworfen. Wir sind der Ansicht, dass wir der Vereinigung „Femmes en détresse“ Vertrauen schenken können, da sie genau weiß, welche Räumlichkeiten sich am besten für welche Gruppe von Frauen in Not eignen. Die Vereinigung verfügt über andere Räumlichkeiten, die sich für Frauen mit Kindern besser eignen. Eine Frau mit einem Baby in einem der Zimmer im Gebäude Nr. 112, Avenue Gaston Diderich unterzubringen, dürfte kein Problem darstellen. Es handelt sich um ein großes Gebäude, wo 7 Zimmer zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Einrichtung eines Büros ist auch eine Begleitung der Frauen in ihrem Alltag und auf ihrem Weg zurück in die

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